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   SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08   

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SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08 (https://dejure.org/2009,122300)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30.03.2009 - S 12 SF 200/08 (https://dejure.org/2009,122300)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30. März 2009 - S 12 SF 200/08 (https://dejure.org/2009,122300)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08
    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat zur Berechnung der Verfahrensgebühr für eine Untätigkeitsklage überzeugend ausgeführt, dass bei Wertgebühren eine Anrechnung der außergerichtlich verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei der Untätigkeitsklage nicht in Betracht kommt, da es sich bei dem vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren und der Untätigkeitsklage nicht um denselben Gegenstand handelt (LSG NRW, Beschluss vom 5. mai 2008, Az. L 19 B 24/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08
    Denn nur so wird eine einigermaßen gleichmäßige Berechnungspraxis gewährleistet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006, Aktenzeichen L 4 B 4/05 KR SF).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 8 B 6/06
    Auszug aus SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08
    Die Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG ist wegen des abschließenden Normengefüges der §§ 172 ff. SGG nicht anwendbar (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Januar 2007, Aktenzeichen L 8 B 6/06 SO SF).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08
    Es sei zur Bestimmung desselben Gegenstandes im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf den Streitgegenstandsbegriff abzustellen (LSG NRW aaO. unter Verweis auf das OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007, Az. 1 O 215/07, und den VGH Bayern, Beschluss vom 25. August 2005, Az. 22 V 05.1871).
  • SG Hildesheim, 27.02.2009 - S 12 SF 42/09
    Auszug aus SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 200/08
    Die erkennende Kammer hat sich dieser Rechtsprechung des LSG NRW zur Berechnung der Verfahrensgebühr bei einer Untätigkeitsklage nunmehr angeschlossen (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2009, Az. S 12 SF 42/09 E).
  • SG Osnabrück, 18.10.2010 - S 1 SF 36/10
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
  • SG Osnabrück, 25.05.2010 - S 1 SF 14/09
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
  • SG Osnabrück, 13.01.2010 - S 1 SF 45/09
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
  • SG Osnabrück, 11.09.2009 - S 1 SF 43/09
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem von den Antragstellern zitierten Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
  • SG Osnabrück, 27.01.2011 - S 1 SF 49/10
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
  • SG Osnabrück, 10.12.2010 - S 1 SF 130/10
    Mit besonderem Blick auf die vorstehenden Ausführungen über "denselben Gegenstand" kann sich die erkennende Kostenkammer auch nicht dem Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 30.03.2009 zum Az. S 12 SF 200/08 anschließen.
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